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DER RAPS KODEX

Leitlinien für verantwortungsvolles Handeln der RAPS Gruppe

Als RAPS Gruppe bekennen wir uns dazu, verantwortungsvoll gesetzestreu und nachhaltig zu handeln. Unsere Leitlinien haben wir im vorliegenden Kodex zusammengefasst. Dieser definiert unsere Grundsätze und damit auch die Anforderungen, die wir an unsere Mitarbeitenden sowie an unsere Geschäftspartner*innen stellen. Dieser Kodex gilt für alle Unternehmen der RAPS Gruppe, die wir im weiteren Text als „RAPS“ zusammenfassen. Als Mitarbeiter*in oder Geschäftspartner*in von RAPS verpflichten Sie sich, diese Leitlinien vollumfänglich auch Lieferanten, Dienstleistern und Subunternehmern aufzuerlegen, sofern Sie zur Untervergabe berechtigt sind. 


1. SELBSTVERPFLICHTUNG DES MANAGEMENTS

Der vorliegende Kodex gilt für alle Mitarbeitenden der RAPS Gruppe. Insbesondere das
Management bekennt sich dazu, diesem Kodex verpflichtet zu sein und die darin beschriebenen Leitlinien einzuhalten und für deren Umsetzung einzustehen.


2. WIR HALTEN GESETZE UND VORSCHRIFTEN EIN

RAPS respektiert das geltende Recht und hält Gesetze und Vorschriften ein. Dasselbe erwarten wir von unseren Mitarbeitenden und Geschäftspartner*innen. Unter „Gesetze“ fassen wir deutsche, ausländische oder überstaatliche Gesetze, Verordnungen, Konventionen oder sonstige Vorschriften zusammen und schließen Gesetze beispielsweise zu Gesundheit, Sicherheit, Umwelt, Wettbewerb, Zöllen oder dem individuellen oder kollektiven Arbeitsrecht ausdrücklich mit ein. Zudem möchten wir nochmals deutlich machen, dass es gesetzlich verboten ist, andere Personen, Parteien oder Unternehmen zu ungesetzlichen Handlungen zu veranlassen oder an solchen Handlungen mitzuwirken. 


3. PRIVATINTERESSE UND DIE INTERESSEN DES UNTERNEHMENS SIND GETRENNT ZU HALTEN

Als Mitarbeiter*in von RAPS verpflichten Sie sich, Geschäftsentscheidungen ausschließlich im Interesse von RAPS zu treffen und diese nicht von persönlichen Interessen beeinflussen zu lassen. Für Geschäftspartner*innen von RAPS gilt: Sie dürfen weder auf die persönlichen Interessen von Mitarbeitenden von RAPS noch auf die derer nahestehenden Personen einwirken. Für RAPS zählen bei der Entscheidung über die Geschäftsbeziehung nur sachliche Kriterien: Lieferanten wählen wir grundsätzlich nur nach sachgerechten, objektiven Kriterien aus. Dazu zählen insbesondere Qualität, Qualitätsmanagement, Zuverlässigkeit, Preis, nachhaltiges Wirtschaften, technologischer Standard sowie die Eignung von Produkten und Services. Ein wichtiges Kriterium für RAPS ist außerdem das Bestehen einer lang andauernden und konfliktfreien Geschäftsbeziehung. Unsere Mitarbeitenden und Geschäftspartner*innen verpflichten sich dazu, Vertragsabschlüsse weder von persönlichen Beziehungen noch von persönlichen Interessen beeinflussen zu lassen. Besteht ein Interessenskonflikt, verpflichten Sie sich als Mitarbeiter*in sowie als Geschäftspartner*in, diesen wie später beschrieben offenzulegen. 


4. WIR DULDEN KEINEN VERSTOSS GEGEN DAS KORRUPTIONSGESETZ

Bestechung und Vorteilnahme sind strafbar – auch wenn sie im Ausland begonnen oder begangen wurden. RAPS achtet die internationalen Konventionen zur Bekämpfung der Korruption von Amtstragenden sowie von Mitarbeitenden der öffentlichen Verwaltung und im geschäftlichen Verkehr und erwartet dies auch ausnahmslos von eigenen Mitarbeitenden sowie von Geschäftspartner*innen. Entsprechend dürfen Mitarbeitende von RAPS im Rahmen ihrer Tätigkeit von Geschäftspartner*innen weder persönliche Vorteile fordern noch dürfen sie solche annehmen. Als Geschäftspartner*in von RAPS erkennen Sie an, dass Sie unseren Mitarbeitenden keine persönlichen Vorteile oder Geschenke anbieten dürfen, die geeignet sein könnten, deren Geschäftsentscheidungen zu beeinflussen. Beachten Sie unbedingt die Aufzeichnungspflichten nach den Korruptionsgesetzen.


5. VERPFLICHTUNG ZUR VERSCHWIEGENHEIT UND ZUM SCHUTZ VON GESCHÄFTSGEHEIMNISSEN

Als Geschäftspartner*in stellt Ihnen RAPS möglicherweise vertrauliche Informationen zur Verfügung, die Sie für Verhandlungen, Angebote und für die spätere Vertragsdurchführung benötigen. Sie sind verpflichtet, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie sonstigen internen Angelegenheiten von RAPS Stillschweigen zu wahren. Als vertraulich gelten jedoch nicht nur Informationen, die ausdrücklich als solche gekennzeichnet sind, sondern auch jene, von denen anzunehmen ist, dass sie nicht öffentlich bekannt sind und auch nicht bekannt werden sollen. Dazu zählen unter anderem Informationen, die für Wettbewerber von Nutzen sein oder RAPS oder anderen Geschäftspartner*innen schaden könnten. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit besteht sowohl während der Dauer des Vertragsverhältnisses als auch nach dessen Beendigung. Als Mitarbeiter*in oder Geschäftspartner*in verpflichten Sie sich dazu, vertrauliche Informationen vor unbefugter Einsicht durch Dritte zu schützen. Insbesondere als Geschäftspartner*in  müssen Sie sicherstellen, dass vertrauliche Informationen nur an Mitarbeitende weitergegeben werden, sofern diese sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen und sie gleichfalls per Arbeitsvertrag oder Geheimhaltungsvereinbarung zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.


6. MENSCHENRECHTE UND SOZIALE VERANTWORTUNG

RAPS erwartet auch von Geschäftspartner*innen die Einhaltung der international anerkannten Menschenrechte unter Beachtung der hierzu geltenden Gesetze, insbesondere solcher zum Schutz von Arbeitnehmer*innen. Geschäftspartner*innen verpflichten sich gegenüber RAPS, darauf hinzuwirken, dass diese Standards ebenso bei ihren Vorlieferanten eingehalten werden. Diese Standards schließen ein: Keinerlei Duldung jeglicher Form von Zwangsarbeit, Versammlungsfreiheit, keine körperliche Züchtigung, keine Kinderarbeit im Sinne der Konventionen der International Labour Organization ILO oder der anwendbaren nationalen Gesetze, und keine Diskriminierung. 


7. WIR LEBEN DIVERSITÄT, INKLUSION UND GLEICHBERECHTIGUNG

Die RAPS Gruppe bekennt sich ausdrücklich zu Diversität, Inklusion und Gleichberechtigung. Wir sind der tiefen Überzeugung, dass die Vielfalt und Individualität unserer Mitarbeitenden ein großes Potenzial ist, das es zu fördern und zu schützen gilt. Daher sehen wir es als zentrale Aufgabe, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem Vielfalt gewürdigt wird und in dem jeder einzelne Mensch Wertschätzung erfährt. Wir lehnen jegliche Form offener oder subtiler Diskriminierung ab. Das bezieht sich auf Merkmale wie Geschlecht, Identität und sexuelle Orientierung, nationale und ethnische Herkunft, Hautfarbe, Religion, Alter sowie Behinderungen, und schließt weitere individuelle Merkmale mit ein. Das Management von RAPS duldet keinerlei strukturellen oder individuellen Verstöße gegen diese Werte. In unserem Arbeitsalltag findet das Bekenntnis zu Diversität, Inklusion und Gleichberechtigung vielfältigen Ausdruck: So zählen bei der Auswahl, Entwicklung, Förderung und Bezahlung unserer Beschäftigten alleine individuelle Fähigkeiten, Qualifikation und Engagement.

Als Mitarbeiter*in von RAPS sind Sie dazu angehalten, zu einem respektvollen Miteinander beizutragen. Dazu gehört auch, mögliche Verstöße auch gegen Dritte nicht zu ignorieren. Sie sollen, genau wie jede andere Person, die bei der RAPS Gruppe arbeitet, geschützt sein gegen jegliche Form von persönlicher Belästigung wie Schikanen, unerwünschte sexuelle Annäherungen oder Körperkontakt, unsittliche Aufforderungen und Angebote, anzügliche, beleidigende oder erniedrigende „Witze“ , Bemerkungen oder Handlungen. Ebenso klar stehen wir gegen einschüchterndes oder bedrohliches Verhalten, Übergriffe und Gewalt am Arbeitsplatz. Das Führungsteam von RAPS sichert zu, jegliche Verstöße gegen diese Werte äußerst ernst zu nehmen, vertraulich zu behandeln und die Menschen zu schützen, die solche Übergriffe melden oder deren Opfer sind.


8. KOMMUNIKATION, MOTIVATION UND ENGAGEMENT

Als Unternehmen sind wir nur dann erfolgreich, wenn wir motivierte und engagierte Mitarbeitende für unser Unternehmen gewinnen und halten können. Wertschätzung und Anerkennung sind Voraussetzung für Motivation und Engagement. Eine wichtige Rolle spielen dabei eine offene und angstfreie Kommunikationskultur und faires Feedback. Wir legen Wert auf Gespräche auf Augenhöhe und betrachten unterschiedliche Blickwinkel und Meinungen als Bereicherung. Wir wissen, dass wir gemeinsame Ziele nur dann erreichen, wenn eine vertrauensvolle Kommunikation möglich ist. 


9. SICHERHEIT UND GESUNDHEIT

Ihre Sicherheit und Gesundheit als Mitarbeiter*in haben hohe Priorität. Entsprechend großen Wert legen wir darauf, dass Sie neben gesetzlichen Regelungen und Branchen-standards auch unsere Gesundheits- und Arbeitsschutzrichtlinien strikt einhalten.

Insbesondere von unseren Führungskräften erwarten wir, dass sie für ein Arbeitsumfeld sorgen, das der körperlichen wie der mentalen und psychischen Gesundheit zuträglich ist. Sie als Mitarbeiter*in können dazu einen wesentlichen Beitrag leisten, indem Sie mit einem hohen Maß an Eigenverantwortung und Selbstfürsorge handeln. Halten Sie die Arbeits- und Ruhezeiten ein, sprechen Sie belastende Situationen an und fordern Sie gegebenenfalls Unterstützung ein. 


10. WIR VERPFLICHTEN UNS ZU NACHHALTIGEM HANDELN

Einer unserer Grundwerte bei RAPS ist es, mit Umweltressourcen so schonend und bewusst wie irgend möglich umzugehen. An oberster Stelle steht für uns, Gefährdungen für Menschen und Umwelt zu vermeiden. Wir arbeiten stetig daran, alle Verfahren und Prozesse kontinuierlich so zu verbessern, dass wir Ressourcen sparen und Emissionen möglichst gering halten, um so Umweltbelastungen immer weiter zu reduzieren. Auch in der Auswahl unserer Lieferanten ist Nachhaltigkeit ein wichtiges Kriterium. Für unsere Mitarbeiter*innen ist nachhaltiges Handeln verpflichtend: Bitte seien Sie sich dessen bewusst, dass jeder noch so kleine Beitrag zählt.


11. DER KODEX IST EINZUHALTEN – VERSTÖSSE DAGEGEN SIND TRANSPARENT

Das Führungsteam von RAPS ist dafür verantwortlich, dass dieser Kodex eingehalten wird und nimmt diese Aufgabe sehr ernst. Sollten Sie als Mitarbeiter*in oder Geschäfts-partner*in Hinweise erlangen, die Verstöße gegen diese Leitlinien vermuten lassen, erwartet RAPS, unverzüglich und vollumfänglich davon unterrichtet zu werden – und zwar unabhängig davon, ob dies Sie selbst, Ihre direkten Mitarbeitenden und Kolleg*innen oder weitere Mitarbeitende von RAPS betrifft. Sie können sich jederzeit entweder an Ihre*n Ansprech-partner*in bei RAPS oder per E-Mail an anonym-raps@raps.com wenden. Sollten Sie davon ausgehen, dass Ihnen durch die Mitteilung Nachteile entstehen könnten, so sichern wir Ihnen die zunächst vertrauliche Untersuchung des möglichen Verstoßes zu.