Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf und die Lieferung von Waren und Dienstleistungen durch die Raps GmbH

Raps GmbH, Handelsstraße 10, 5162 Obertrum

1. Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden (nachfolgend „Käufer“). Sie gelten nur, wenn der Käufer Unternehmer im Sinne der §§ 1 - 3 UGB ist.
1.2 Für alle Angebote und Verträge über Warenlieferungen und Dienstleistungen der RAPS GmbH (nachfolgend auch „Verkäufer“ oder „wir“ / „uns“), auch in laufender und künftiger Geschäftsverbindung, gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichungen hiervon sind für uns nur dann bindend, wenn wir ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt haben („Textform” bedeutet in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen entweder schriftlich oder per E-Mail).
1.3 Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Käufers widersprechen wir ausdrücklich. Sie verpflichten uns nur, wenn wir uns ausdrücklich in Textform damit einverstanden erklärt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Käufer im Rahmen der Bestellung auf seine AGB verweist und wir dem nicht ausdrücklich widersprechen.
1.4 Soweit in diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen ein Textformerfordernis statuiert wird, kann dieses Textformerfordernis nur ausdrücklich in Textform abbedungen werden. Dies gilt nicht für individuell zwischen den Parteien bei Vertragsschluss vereinbarte Nebenabreden.
1.5 Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher ergänzend zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

2. Angebote; Vertragsschluss

2.1 Unsere Angebote, die nur Einladungen an einen Käufer sind, ein Angebot zu legen, unterliegen einem Änderungsvorbehalt und sind freibleibend, d.h. wir können Angebote bis zur Annahme widerrufen; ein Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Die Annahme von einem Angebot eines Käufers kann von uns entweder in Textform oder durch Auslieferung der Ware an den Käufer erklärt werden.
2.2 Unser Außendienst ist nicht bevollmächtigt, Abmachungen irgendwelcher Art zu treffen. Diese bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer Bestätigung in Textform.
2.3 Proben und Muster gelten als annähernde Anschauungsstücke für Qualität, Abmessung, Farbe, Verpackung und Aufmachung. Diese Eigenschaften werden nicht garantiert; Irrtümer und Druckfehler bei Abbildungen, Texten und Preisen bleiben vorbehalten.

3. Lieferfrist, Lieferung

3.1 Die Lieferfrist beginnt frühestens mit Ablauf des Tages, an dem unsere Auftragsbestätigung dem Käufer zugegangen ist.
3.2 Der Käufer darf die Entgegennahme von Lieferungen wegen unerheblicher Mängel nicht verweigern.
3.3 Die vereinbarten Mengen sind Circa-Mengen, die den Verkäufer zu einer Mehr- oder Minderlieferung von bis zu 10 % berechtigen. Maßgebend ist das Gewicht bei Absendung. Für Gewichtsschwund während des Transports haftet der Verkäufer nur unter den in Ziffer 8 genannten Voraussetzungen.
3.4 Ereignisse höherer Gewalt entbinden den Verkäufer von der Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung. Soweit sich Verkäufer und Käufer nicht auf einen neuen verbindlichen Liefertermin einigen können, stehen dem Käufer die gesetzlichen Rechte zu. Gleiches gilt, wenn Ereignisse höherer Gewalt bei einem Unterlieferanten des Verkäufers eintreten. Der Verkäufer hat in all diesen Fällen das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Zu den Ereignissen höherer Gewalt zählen insbesondere Streik, Aussperrung, andere unvorhersehbare Betriebsstörungen, unvermeidbare Rohstoffverknappung, Lock Downs, Pandemien, Krieg, Terrorismus, und sonstige vom Verkäufer nicht zu vertretende Ereignisse.
3.5 Lieferungen erfolgen nach Wahl des Verkäufers ab Werk oder ab Lager. Auf Verlangen und auf Kosten des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Für den Fall, dass vertraglich nichts vereinbart wurde, können wir selbst über die Art des Versands (Verpackung, Versandweg, Transportunternehmen) bestimmen.
3.6 Bei einem Auftragswert unter EUR 75 (ohne Umsatzsteuer) wird ein Mindestwertzuschlag in Höhe von EUR 6,95 (zuzüglich Umsatzsteuer) in Rechnung gestellt.

4. Gefahrübergang, Annahmeverzug; Leihgebinde

4.1 Spätestens mit der Übergabe der Ware an Käufer geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über. Im Rahmen eines Versendungskaufs geht die Gefahr des zufälligen Untergangs der Ware, der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur oder den Frachtführer über. Der Übergabe der Ware steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
4.2 Kommt der Käufer in Annahmeverzug, unterlässt er eine geschuldete oder ihm obliegende Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Für diesen Schadensersatzanspruch berechnen wir eine pauschale Entschädigung in Höhe von 0,05% des vereinbarten Nettokaufpreises pro Kalendertag („pauschalierter Schadensersatz“), beginnend mit dem Ablauf der Lieferfrist bzw., mangels Lieferfrist, mit dem Zugang der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware beim Käufer.
4.3 Statt des pauschalierten Schadensersatzes sind wir berechtigt, den tatsächlich eingetretenen Schaden geltend zu machen. Unsere gesetzlichen Ansprüche (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben in jedem Fall unberührt; der pauschalierte Schadensersatz ist auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Käufer bleibt der Nachweis gestattet, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als der pauschalierte Schadensersatz entstanden ist. Der pauschalierte Schadensersatz ist der Höhe nach auf den Kaufpreis (ohne Umsatzsteuer) begrenzt.
4.4 Leihweise überlassene Gitterboxen, Container oder ähnliche Transportverpackungen (Leihgebinde) bleiben im Eigentum des Verkäufers und sind auf Kosten und Gefahr des Käufers in angemessener Zeit nach erfolgter Lieferung (nach längstens 21 Tagen) in ordnungsgemäßem Zustand an den Verkäufer zurückzusenden. Für Beschädigungen oder Verlust der Leihgebinde haftet der Käufer. Bei Nichtrückgabe erfolgt Kostenersatz auf der Grundlage des Zeitwerts.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

5.1 Die von uns genannten Preise verstehen sich ab Werk bzw. ab Lager inkl. Verpackung zuzüglich der in der genannten Währung jeweils geltenden Umsatzsteuer und zuzüglich etwaig anfallender Versandkosten.
5.2 Wenn der Käufer die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt haben möchte (Versendungskauf) trägt er die Transportkosten ab Werk bzw. ab Lager und die Kosten einer ggf. vom Käufer gewünschten Transportversicherung. Etwaige anfallende öffentliche Abgaben (Gebühren, Beiträge sowie Steuern einschließlich Zölle) trägt der Käufer.
5.3 Wir erfüllen unsere Verpflichtungen als Hersteller und Vertreiber gemäß der österreichischen Verpackungsverordnung.
5.4 Der Rechnungsbetrag ist bei Vertragsschluss fällig und ist ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum unserer Rechnung in der Rechnungswährung zu zahlen (maßgeblich ist das Datum der Gutschrift auf unserem Konto).
5.5 Beanstandungen der Rechnung sind uns unverzüglich in Textform mitzuteilen. Wenn keine Beanstandungen vom Käufer erhoben werden, gilt die Rechnung nach Ablauf von 30 Tagen nach Rechnungsdatum als anerkannt. Der Verkäufer wird den Käufer hierauf in jeder Rechnung besonders hinweisen. Eine vereinbarte Zahlungsfrist gilt ab Rechnungsdatum.

6. Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung

6.1 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur für den Fall zu, dass sein Anspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Vorstehende Beschränkungen gelten nicht für Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte, die auf Mängeln der gelieferten Ware beruhen.
6.2 Boni und Rückvergütungen werden nur dann an den Käufer gezahlt, wenn der Verkäufer selbst keine fälligen Forderungen gegen den Käufer hat. Für den Fall, dass solche Forderungen bestehen, erfolgt eine Verrechnung in Form der Aufrechnung.

7. Mängelansprüche des Käufers

7.1 Aussagen über die Konformität der Ware mit Bestimmungen welcher Art auch immer und Warenempfehlungen des Verkäufers oder seiner Erfüllungsgehilfen sowie Produktbeschreibungen des Verkäufers oder Herstellers stellen keine Garantie dar.
7.2 Mängelansprüche bestehen weder bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit noch bei handelsüblichem Schwund.
7.3 Für den Käufer gelten die Rügeobliegenheiten der §§ 377, 378 UGB. Mängelrügen hat der Käufer innerhalb von 10 Tagen, bei uns eingehend, nach Eingang der Ware am Bestimmungsort in Textform geltend zu machen. Versteckte Mängel können nur innerhalb eines angemessenen und von der Natur der Ware abhängigen Zeitraums geltend gemacht werden. Sie müssen dem Verkäufer unverzüglich nach Entdeckung, spätestens innerhalb von 7 Werktagen, mitgeteilt werden.
7.4 Mangelhafte Waren sind nach Wahl des Verkäufers unentgeltlich nachzubessern oder neu zu liefern, sofern die Mangelursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer - unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche gemäß Ziffer 8 - vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Weitergehende Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen.
7.5 Der Verkäufer kann statt der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung nach seiner Wahl den Minderwert ersetzen.
7.6 Eine Rückgabe von Waren wird nur bei einer berechtigten Geltendmachung von Gewährleistungsrechten, die zur Rückgabe von Waren berechtigen, akzeptiert. Die zurückgegebene Ware muss bei Anlieferung bei uns - abgesehen vom geltend gemachten Mangel - unversehrt sein und muss zum Zeitpunkt der Rückgabe grundsätzlich eine Haltbarkeit laut Mindesthaltbarkeitsdatum von noch mindestens vier Monaten aufweisen. Dies gilt nicht, sofern dies zu einer unzulässigen Verkürzung der Anspruchsverjährung führt.    
7.7 Der Verkäufer ist nicht verpflichtet zu prüfen und zu gewährleisten, ob bzw. dass die Ware im Ausland Schutzrechten Dritter unterliegt. Bei Export der Ware durch den Käufer in Gebiete außerhalb Österreichs übernimmt der Verkäufer keine Haftung, falls durch die Ware Schutzrechte Dritter verletzt werden, es sei denn, der Kaufvertrag sieht ausdrücklich den Export der Ware in bestimmte Länder durch den Käufer vor. Der Käufer ist zum Ersatz desjenigen Schadens verpflichtet, der dem Verkäufer durch die Ausfuhr von Waren verursacht wird, die der Verkäufer nicht ausdrücklich zum Zwecke des Exports geliefert hat.

8. Sonstige Haftung

Schadensersatzansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht (a) für eine Haftung nach den Vorschriften des österreichischen Produkthaftungsgesetzes, (b) in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, (c) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, (d) im Fall des arglistigen Verschweigens eines Mangels und bei der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware und (e) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf), wobei im letztgenannten Fall unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt ist. Eine Änderung der Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

9. Verjährung

Ansprüche auf Mängelgewährleistung und Schadensersatzansprüche aus anderen Rechtsgründen verjähren nach 12 Monaten ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Diese Frist gilt nicht, soweit das Gesetz zwingend längere Fristen vorschreibt, z.B. bei Schadensersatzansprüchen nach dem österreichischen Produkthaftungsgesetz, und in den in Ziffer 8 genannten Fällen einer zwingenden Haftung.

10. Eigentumsvorbehalt

10.1 Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen), und zwar einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, vor. Sofern sich der Käufer vertragswidrig verhält, insbesondere wenn er mit der Zahlung einer Entgeltforderung in Verzug gekommen ist, haben wir das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, nachdem wir eine angemessene Frist zur Leistung gesetzt haben. Sofern wir die Vorbehaltsware zurücknehmen, stellt dies bereits einen Rücktritt vom Vertrag dar. Die für die Rücknahme anfallenden Transportkosten trägt der Käufer. Ebenfalls einen Rücktritt vom Vertrag stellt es dar, wenn wir die Vorbehaltsware pfänden. Von uns zurückgenommene Vorbehaltsware dürfen wir verwerten. Der Erlös der Verwertung wird mit denjenigen Beträgen verrechnet, die uns der Käufer schuldet, nachdem wir einen angemessenen Betrag für die Kosten der Verwertung abgezogen haben.
10.2 Solange das Eigentum noch nicht auf den Käufer übergegangen ist, ist der Käufer verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln.
10.3 Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware zu verwenden und im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Er darf die Vorbehaltsware jedoch nicht verpfänden oder sicherungshalber übereignen. Die Entgeltforderungen des Käufers gegen seine Abnehmer aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware sowie diejenigen Forderungen des Käufers bezüglich der Vorbehaltsware, die aus einem sonstigen Rechtsgrund gegen seine Abnehmer oder Dritte entstehen (insbesondere Forderungen aus unerlaubter Handlung und Ansprüche auf Versicherungsleistungen) und zwar einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent tritt uns der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an.    
10.4 Der Käufer darf diese an uns sicherungshalber abgetretenen Forderungen auf seine Rechnung im eigenen Namen für uns einziehen, solange wir diese Ermächtigung nicht widerrufen. Unser Recht, diese Forderungen selbst einzuziehen, wird dadurch nicht berührt; allerdings werden wir die Forderungen in der Regel nicht selbst geltend machen und die Einzugsermächtigung nicht widerrufen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.
10.5 Sofern sich der Käufer jedoch vertragswidrig verhält, insbesondere sofern er mit der Zahlung einer Entgeltforderung in Verzug gekommen ist, können wir vom Käufer verlangen, dass dieser uns die abgetretenen Forderungen und die jeweiligen Schuldner bekannt gibt, den jeweiligen Schuldnern die Abtretung mitteilt und uns alle Unterlagen aushändigt sowie alle Angaben macht, die wir zur Geltendmachung der Forderungen benötigen. Wir sind berechtigt, die jeweiligen Schuldner selbst über die Sicherungsabtretung zu informieren.
10.6 Die durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung entstehenden Erzeugnisse unserer Waren unterliegen dem Eigentumsvorbehalt zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Für den Fall, dass bei einer Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung mit den Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen bleibt, erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verbundenen, vermischten oder verarbeiteten Waren. Im Übrigen gilt für die durch Verarbeitung entstehende neue Sache das Gleiche wie für die Vorbehaltswaren.
10.7 Bei Pfändungen der Vorbehaltsware durch Dritte oder bei sonstigen Eingriffen Dritter muss der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und muss uns unverzüglich schriftlich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Sofern der Dritte die uns in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten nach Fristsetzung nicht erstattet, haftet hierfür der Käufer.

11. Zusätzliche Verkaufs- und Lieferbedingungen für Wursthüllen

11.1 Der Verkäufer verwendet Wursthüllen namhafter Hersteller. Eine Gewährleistung für die Wursthüllen übernehmen wir nur insoweit, als uns gesetzliche Gewährleistungsansprüche gegen den jeweiligen Hersteller zustehen und nur innerhalb der gesetzlich geltenden Fristen. Eine darüber hinausgehende Haftung wird ausdrücklich ausgeschlossen.
11.2 Druckmotive, die von uns bzw. einem Mitglied des Raps-Konzerns gestaltet wurden, sind unser geistiges Eigentum und bedürfen zur Verwendung durch Käufer oder Dritte der schriftlichen Zustimmung von uns. Werden uns Druckunterlagen vom Käufer zur Verfügung gestellt oder haben wir vom Käufer mitgeteilte Vorgaben einzuhalten, haften wir nicht für Kollisionen mit Rechten Dritter oder im Falle eines Verstoßes gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften durch die Motiv- oder Textgestaltung; der Käufer stellt uns von entsprechenden Ansprüchen frei.
11.3 Als Sonderaufträge gedruckte oder konfektionierte Wursthüllen, also Aufträge nach Kundenwunsch, können nicht zurückgenommen oder umgetauscht werden, ausgenommen bei berechtigten Qualitätsmängeln. Bei Sonderaufträgen kann bei einem Ausschuss bis zu 3% keine Mängelrüge erhoben werden. Geringe Farbabweichungen zu den Entwürfen sind möglich und nicht unüblich, daher ist eine Mängelrüge diesbezüglich ausgeschlossen. Der Käufer verpflichtet sich bei Sonderaufträgen, auch Teillieferungen anzunehmen. Der Auftrag gilt auch bei Minder- oder Mehrmengen von bis zu 15 % als erfüllt.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

12.1 Erfüllungsort für die vertraglichen Verpflichtungen beider Parteien und ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten ist der Hauptsitz des Verkäufers.
12.2 Der Verkäufer kann den Käufer zudem an dessen Sitz verklagen.

13. Besondere Bestimmungen für den Verkauf im Online-Shop

13.1 Für alle Angebote und Verträge über Warenlieferungen und Dienstleistungen, die in einem vom Verkäufer betriebenen Online-Shop (elektronischer Geschäftsverkehr) gemacht bzw. abgeschlossen werden, gelten ergänzend zu den in Ziffern 1 bis 12 und 14 enthaltenen Geschäftsbedingungen die Bedingungen dieser Ziffer 13. Soweit die in dieser Ziffer 13 enthaltenen Geschäftsbedingungen einzelnen Geschäftsbedingungen in anderen Ziffern widersprechen, gehen die in dieser Ziffer 13 enthaltenen Geschäftsbedingungen für Angebote und Verträge im Online-Shop (elektronischer Geschäftsverkehr) vor.
13.2 Die Präsentation und die Bewerbung von Artikeln in unserem Online-Shop stellen kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots auf Abschluss eines entsprechenden Vertrages durch den Käufer.
13.3 Mit dem Absenden einer Bestellung über den Online-Shop durch Anklicken des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Käufer ein rechtsverbindliches Angebot auf Abschluss eines entsprechenden Vertrages ab. Wenn sich aus dem Angebot nichts Anderweitiges ergibt, sind wir berechtigt, das Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach dessen Zugang bei uns anzunehmen. Während dieser Frist bleibt der Käufer an sein Angebot gebunden.
13.4 Wir werden den Zugang des Angebots unverzüglich dem Käufer per E-Mail bestätigen. In einer solchen Bestätigungs-E-Mail liegt noch keine verbindliche Annahme des Angebots, es sei denn, darin wird neben der Bestätigung des Zugangs zugleich die Annahme erklärt.
13.5 Die Annahme des Vertragsangebots kann von uns entweder in Textform (z.B. durch eine Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware an den Käufer bzw. Erbringung der Dienstleistung erklärt werden.
13.6 Sollte die Lieferung der vom Käufer bestellten Ware bzw. die Erbringung der Dienstleistung nicht möglich sein, etwa weil die entsprechende Ware nicht auf Lager ist, sehen wir von einer Annahmeerklärung ab. In diesem Fall kommt ein Vertrag nicht zustande. Wir werden den Käufer unverzüglich entsprechend informieren und etwaig bereits erhaltene Leistungen unverzüglich zurückerstatten.
13.7 Der Käufer kann den Kaufpreis und die Versandkosten nach seiner Wahl auf unser im Online-Shop angegebenes Konto überweisen, uns eine Einzugsermächtigung erteilen, per Kreditkarte oder über einen von uns beauftragten Zahlungsdienstleister (z.B. PayPal) bezahlen. Im Fall einer erteilten Einzugsermächtigung oder der Zahlung per Kreditkarte werden wir die Belastung des Kontos des Käufers frühestens am Tag des Eingangs der Bestellung bei uns veranlassen. Eine erteilte Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für weitere Bestellungen des Käufers. Im Fall einer Überweisung erfolgt die Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung durch uns erst nach Eingang des Überweisungsbetrages auf unserem Konto. Bei Bezahlung über einen Zahlungsdienstleister sowie bei Bezahlung durch Kreditkarte gelten ergänzend die Bedingungen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters.
13.8 Die Abwicklung von Bestellungen über unseren Online-Shop und etwaige sich daraus ergebende Kommunikation erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.
13.9 Kosten, die infolge Lieferung in das Ausland entstehen, wie z.B. Steuern, Zölle, Ein- und Ausfuhrabgaben, Bearbeitungsgebühren, Gebühren für die Geldübermittlung etc. trägt der Käufer. Im Falle eines Widerrufs durch den Käufer trägt der Käufer die unmittelbaren Kosten der Rücksendung.

14. Schlussbestimmungen

14.1 Die Vertragsbeziehungen zwischen Käufer und Verkäufer unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der internationalen Verweisungsnormen.
14.2 Sollte eine dieser Bestimmungen teilweise rechtsunwirksam, lückenhaft oder undurchsetzbar sein, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. In einem solchen Fall verpflichten sich die Parteien, eine solche Bestimmung durch wirksame zu ersetzen bzw. zu ergänzen, die dem wirtschaftlichen Ziel der rechtsunwirksamen, lückenhaften oder undurchsetzbaren Bestimmung am nächsten kommen.
14.3 Maßgeblich ist allein die deutsche Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

Stand: März 2026

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