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Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf und die Lieferung von Waren und Dienstleistungen

RAPS GmbH & Co. KG, Adalbert-Raps-Straße 1, 95326 Kulmbach

RAPS Fresh GmbH, Rothenfelder Straße 57, 33775 Versmold

1. Allgemeines

1.1 Für alle Angebote und Verträge über Warenlieferungen und Dienstleistungen von RAPS GmbH & Co. KG/RAPS Fresh GmbH (nachfolgend auch „Verkäufer“ oder „wir“, „uns“ etc.), auch in laufender und künftiger Geschäftsverbindung, gelten ausschließlich diese Verkaufs- und Lieferbedingungen. Abweichungen hiervon sind für uns nur dann bindend, wenn wir, RAPS GmbH & Co. KG, ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt haben.

1.2 Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Käufers widersprechen wir ausdrücklich. Sie verpflichten uns nur, wenn wir uns ausdrücklich in Textform damit einverstanden erklärt haben. 

1.3 Soweit in diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen ein Textformerfordernis statuiert wird, kann dieses Textformerfordernis nur ausdrücklich in Textform abbedungen werden. Dies gilt nicht für individuell zwischen den Parteien bei Vertragsschluss vereinbarte Nebenabreden. 


2. Angebote

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend, d.h. wir können Angebote bis zur Annahme widerrufen; ein Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.

2.2 Unser Außendienst ist nicht bevollmächtigt, Abmachungen irgendwelcher Art zu treffen. Diese bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer Bestätigung in Textform.

2.3 Proben und Muster gelten als annähernde Anschauungsstücke für Qualität, Abmessung, Farbe, Verpackung und Aufmachung. Diese Eigenschaften werden nicht garantiert.


3. Preise

3.1 Die von uns genannten Preise verstehen sich ab Werk bzw. Auslieferungslager inkl. Verpackung zuzüglich der in der genannten Währung jeweils geltenden Mehrwertsteuer.

3.2 Leihweise überlassene Gitterboxen, Container oder ähnliche Transportverpackungen (Leihgebinde) bleiben im Eigentum des Verkäufers und sind auf Kosten und Gefahr des Käufers in angemessener Zeit nach erfolgter Lieferung in ordnungsgemäßem Zustand an den Verkäufer zurückzusenden. Für Beschädigungen oder Verlust der Leihgebinde haftet der Käufer. Bei Nichtrückgabe erfolgt Berechnung auf der Grundlage des Zeitwerts. 

3.3 Wir erfüllen unsere Verpflichtungen gem. § 15 VerpackG.


4. Zahlungsbedingungen

4.1 Die Rechnungsbeträge sind innerhalb von 30 Tagen, bei uns eingehend, in der Rechnungswährung ohne Abzug fällig.

4.2 Beanstandungen der Rechnung sind unverzüglich in Textform mitzuteilen. Wenn keine Beanstandungen vom Käufer erhoben werden, gilt die Rechnung nach Ablauf von 30 Tagen nach Rechnungsdatum als anerkannt. Der Verkäufer wird den Käufer hierauf in jeder Rechnung besonders hinweisen. Die vereinbarte Zahlungsfrist gilt ab Rechnungsdatum.

4.3 Wenn der Käufer Unternehmer ist, ist ein Leistungsverweigerungsrecht des Käufers ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn der Gegenanspruch, auf den das Leistungsverweigerungsrecht gestützt wird, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. 

4.4 Der Käufer kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 

4.5 Boni oder Rückvergütungen werden nur dann an den Käufer gezahlt, wenn der Verkäufer selbst keine fälligen Forderungen gegen den Käufer hat. Für den Fall, dass solche Forderungen bestehen, erfolgt eine Verrechnung in Form der Aufrechnung.


5. Lieferzeit und Lieferung

5.1 Die Lieferzeit beginnt mit dem Tag unserer Auftragsbestätigung. 

5.2 Der Käufer darf die Entgegennahme von Lieferungen wegen unerheblicher Mängel nicht verweigern. 

5.3 Die vereinbarten Mengen sind Circa-Mengen, die den Verkäufer zu einer Mehr- oder Minderleistung von bis zu 10 % berechtigen. Maßgebend ist das Abgangsgewicht. Für Gewichtsschwund während des Transports haftet der Verkäufer nur unter den in Ziffer 6.9 genannten Vorausset-zungen. 

5.4 Ereignisse höherer Gewalt entbinden den Verkäufer von der Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung. Soweit sich Verkäufer und Käufer nicht auf einen neuen verbindlichen Liefertermin einigen können, stehen dem Käufer die gesetzlichen Rechte zu. Gleiches gilt, wenn Ereignisse höherer Gewalt bei einem Unterlieferanten des Verkäufers eintreten. Der Verkäufer hat in all diesen Fällen das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. 

5.5 Lieferungen erfolgen ab Werk oder Lager. Soweit der Vertrag mit einem Unternehmer geschlossen wurde, geht jede Gefahr mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Werkes oder Lagers, auf den Käufer über. 

5.6 Bei einem Auftragswert unter EURO 75,- wird ein Mindestwertzuschlag in Höhe von EURO 6,95 in Rechnung gestellt.


6. Gewährleistung, Mängelrügen, Schadensersatz

6.1 Aussagen über die Konformität der Waren mit Bestimmungen welcher Art auch immer und Warenempfehlungen des Verkäufers oder seiner Erfüllungsgehilfen sowie Produktbeschreibungen des Verkäufers oder Herstellers stellen keine Garantie dar. 

6.2 Mängelansprüche bestehen weder bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit noch bei handelsüblichem Schwund. 

6.3 Mängelrügen hat der Käufer innerhalb von 10 Tagen, bei uns eingehend, nach Eingang der Ware am Bestimmungsort in Textform geltend zu machen. Versteckte Mängel können nur innerhalb eines angemessenen und von der Natur der Ware abhängigen Zeitraumes geltend gemacht werden. Sie müssen dem Verkäufer unverzüglich nach Entdeckung, spätestens innerhalb von 7 Werktagen, mitgeteilt werden. Diese Ziffer 6.3 gilt nur gegenüber Unternehmern. 

6.4 Mangelhafte Waren sind nach Wahl des Verkäufers unentgeltlich nachzubessern oder neu zu liefern, sofern die Mangelursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag. 

6.5 Wenn der Vertrag mit einem Unternehmer abgeschlossen wurde, kann der Verkäufer statt der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung nach seiner Wahl den Minderwert ersetzen. 

6.6 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer - unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche gemäß Ziffer 6.9 - vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. 

6.7 Weitergehende Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen. 

6.8 Eine Rückgabe von Waren wird nur bei einer berechtigten Geltendmachung von Gewährleistungsrechten, die zur Rückgabe von Waren berechtigen, akzeptiert. Die zurückgegebene Ware muss bei Anlieferung bei uns - abgesehen vom geltend gemachten Mangel - unversehrt sein und muss zum Zeitpunkt der Rückgabe grundsätzlich eine Haltbarkeit laut Mindesthaltbarkeitsdatum von noch mindestens vier Monaten aufweisen. Dies gilt nicht, sofern dies zu einer unzulässigen Verkürzung der Anspruchsverjährung führt. 

6.9 Schadensersatzansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Das gilt nicht, soweit (a) zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, (b) in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, (c) wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder (d) wegen der Verletzung solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (wesentliche Vertragspflichten). Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. 

6.10 Der Verkäufer ist nicht verpflichtet zu prüfen und zu gewährleisten, ob bzw. dass die von ihm gelieferte Ware im Ausland keinen Schutzrechten Dritter unterliegt. Bei Export der Waren des Verkäufers durch die Abnehmer des Verkäufers in Gebiete außerhalb der Bundesrepublik Deutschland übernimmt der Verkäufer keine Haftung, falls durch die Erzeugnisse des Verkäufers Schutzrechte Dritter verletzt werden, es sei denn, der Kaufvertrag sieht ausdrücklich den Export der Waren in bestimmte Länder durch den Käufer vor. Der Käufer ist zum Ersatz desjenigen Schadens verpflichtet, der von dem Verkäufer durch die Ausfuhr von Waren verursacht wird, die der Verkäufer nicht ausdrücklich zum Zwecke des Exports geliefert hat. 

6.11 Ansprüche auf Mängelgewährleistung und Schadensersatzansprüche aus anderen Rechtsgründen verjähren nach 12 Monaten ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Diese Frist gilt nicht, soweit das Gesetz zwingend längere Fristen vorschreibt, z. B. bei Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, und in den in Ziffer 6.9 genannten Fällen einer zwingenden Haftung. Abweichend vom Vorstehenden verjähren Gewährleistungsansprüche von Verbrauchern in den gesetzlichen Fristen. 


7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt der Verkäufer Eigentümer der Ware. Gegenüber Unternehmern als Vertragspartner bleibt der Verkäufer überdies Eigentümer der Ware, bis die aus anderen Lieferungen offenstehenden Rechnungen vollständig bezahlt sind. Die Ware, bei der der Käufer nach den vorstehenden Bestimmungen noch nicht Eigentümer geworden ist, wird nachfolgend als “Vorbehaltsware” bezeichnet. 

7.2 Wird Vorbehaltsware vom Käufer zu einer neuen, beweglichen Sache verarbeitet, wird die neue Sache Eigentum des Verkäufers. Bei Verarbeitung zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung. 

7.3 Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern. Er tritt schon jetzt alle ihm aus der Veräußerung der Vorbehaltsware gegen seinen Abnehmer zustehenden Forderungen an uns in Höhe der noch bestehenden Kaufpreisschuld ab. Er muss diesen Abnehmer auf unser Verlangen hin benennen. 

7.4 Der Käufer ist verpflichtet, Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware sofort mitzuteilen.


8. Zusätzliche Verkaufs- und Lieferbedingungen für Wursthüllen

8.1. Der Verkäufer verwendet Wursthüllen namhafter Hersteller. Eine Gewährleistung für die Wursthüllen übernehmen wir nur insoweit, als uns gesetzliche Gewährleistungsansprüche gegen den jeweiligen Hersteller zustehen und nur innerhalb der gesetzlich geltenden Fristen. Eine darüber hinausgehende Haftung wird ausdrücklich ausgeschlossen. 

8.2. Druckmotive, die von uns bzw. einem Mitglied des Raps-Konzerns gestaltet wurden, sind unser geistiges Eigentum und bedürfen zur Verwendung durch Käufer oder Dritte der schriftlichen Zustimmung von uns. Werden uns Druckunterlagen vom Käufer zur Verfügung gestellt oder haben wir vom Käufer mitgeteilte Vorgaben einzuhalten, haften wir nicht für Kollisionen mit Rechten Dritter oder im Falle eines Verstoßes gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften durch die Motiv- oder Textgestaltung; der Käufer stellt uns von entsprechenden Ansprüchen frei. 

8.3. Als Sonderaufträge gedruckte oder konfektionierte Wursthüllen, also Aufträge nach Kundenwunsch, können nicht zurückgenommen oder umgetauscht werden, ausgenommen bei berechtigten Qualitätsmängeln. Bei Sonderaufträgen kann bei einem Ausschuss bis zu 3% keine Mängelrüge erhoben werden. Geringe Farbabweichungen zu den Entwürfen sind möglich und nicht unüblich, daher ist eine Mängelrüge diesbezüglich ausgeschlossen. Der Käufer verpflichtet sich bei Sonderaufträgen, auch Teillieferungen anzunehmen. Der Auftrag gilt auch bei Minder- oder Mehrmengen von bis zu 15 % als erfüllt.


9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

9.1 Erfüllungsort für die vertraglichen Verpflichtungen beider Parteien und ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten ist der Hauptsitz des Verkäufers, wenn der Käufer Unternehmer ist; ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen. 

9.2 Der Verkäufer kann den Käufer zudem an dessen Sitz verklagen. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Bestimmungen. 


10. Schlussbestimmungen

10.1 Die Vertragsbeziehungen zwischen Käufer und Verkäufer unterliegen dem deutschen materiellen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). 

10.2 Sollten diese Bestimmungen teilweise rechtsunwirksam oder lückenhaft sein, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden.


Stand: Februar 2021


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