Nehmen Sie Kontakt mit uns auf:

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf und die Lieferung von Waren und Dienstleistungen durch die Raps GmbH

Raps GmbH, Handelsstraße 10, 5162 Obertrum


1. Allgemeines

1.1 Für alle Angebote und Verträge über Warenlieferungen und Dienstleistungen der RAPS GmbH (nachfolgend auch „Verkäufer“ oder „wir“, „uns“ etc.), auch in laufender und künftiger Geschäftsverbindung, gelten ausschließlich diese Verkaufs- und Lieferbedingungen. Abweichungen hiervon sind für uns nur bindend, wenn wir ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
1.2 Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Käufers widersprechen wir ausdrücklich. Sie verpflichten uns nur, wenn wir uns ausdrücklich schriftlich damit einverstanden erklärt haben.
1.3 Soweit in diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen ein Schriftformerfordernis statuiert wird, kann dieses nur schriftlich abbedungen werden.
1.4 Zwischen den Parteien bei Vertragsabschluss oder danach zu vereinbarende Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit ebenfalls der Schriftform.


2. Angebote

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend, d.h. wir können Angebote bis zur Annahme widerrufen; ein Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
2.2 Unser Außendienst ist nicht bevollmächtigt, Abmachungen irgendwelcher Art zu treffen. Diese bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
2.3 Proben und Muster gelten lediglich als Anschauungsstücke für Qualität, Abmessung, Farbe, Verpackung und Aufmachung. Diese Eigenschaften werden nicht zugesichert. Irrtümer und Druckfehler bei Abbildungen, Texten und Preisen bleiben vorbehalten.


3. Preise

3.1 Die von uns genannten Preise verstehen sich ab Werk bzw. Auslieferungslager inkl. Verpackung zuzüglich der in der genannten Währung jeweils geltenden Umsatzsteuer.
3.2 Leihweise überlassene Gitterboxen, Container oder ähnliche Transportverpackungen (Leihgebinde) bleiben im Eigentum des Verkäufers und sind auf Kosten und Gefahr des Käufers in angemessener Zeit (spätestens binnen 21 Tagen) nach erfolgter Lieferung in ordnungsgemäßem Zustand an den Verkäufer zurückzusenden. Für Beschädigungen oder Verlust der Leihgebinde haftet der Käufer. Bei Nichtrückgabe sind wir berechtigt, den Rückgabeanspruch in eine Geldschuld umzuwandeln. Dabei erfolgt eine Berechnung des Wertes der Leihgebinde auf der Grundlage des Zeitwerts.


4. Zahlungsbedingungen

4.1 Die Rechnungsbeträge sind innerhalb von 30 Tagen, bei uns eingehend, in der Rechnungswährung ohne Abzug fällig.
4.2 Beanstandungen der Rechnung sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Wenn keine Beanstandungen vom Käufer erhoben werden, gilt die Rechnung nach Ablauf von 30 Tagen nach Rechnungsdatum als anerkannt. Der Verkäufer wird den Käufer hierauf in jeder Rechnung besonders hinweisen. Hiervon bleiben die Regelungen zur Fälligkeit unberührt. Die vereinbarte Zahlungsfrist gilt ab Rechnungsdatum.
4.3 Wenn der Käufer Unternehmer ist, ist eine Aufrechnung des Käufers mit behaupteten Forderungen gegen uns ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn die Gegenforderung, auf die sich die Aufrechnung bezieht, sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach unbestritten ist oder durch die rechtskräftige Entscheidung eines Gerichts oder einer Behörde festgestellt wurde.
4.4 Ist der Käufer Verbraucher, ist eine Aufrechnung ausschließlich in den Fällen des § 6 Abs 1 Z 8 KSchG möglich.
4.5 Wir sind berechtigt, fällige Forderungen gegen den Käufer mit fälligen Forderungen des Käufers aufzurechnen.
4.6 Wird eine Rechnung nicht fristgerecht beglichen, werden Verzugszinsen in Höhe von 12 % p.a. fällig. Wir behalten uns die Geltendmachung weitergehender Ansprüche vor. Der Käufer verpflichtet sich, alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, insbesondere Mahnspesen, Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendige Kosten zu tragen.


5. Lieferzeit und Lieferung

5.1 Die Lieferzeit beginnt mit dem Tag unserer Auftragsbestätigung. Von uns genannte Liefertermine und Lieferfristen sind unverbindlich. Geraten wir mit ausdrücklich schriftlich vereinbarten Lieferfristen und Lieferterminen in Verzug, muss uns der Käufer schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatzansprüche oder sonstige Ansprüche des Käufers aus Nichteinhaltung von Lieferfristen oder Terminen sind uns gegenüber ausdrücklich ausgeschlossen.
5.2 Der Käufer darf gemäß § 932 Abs 4 ABGB die Entgegennahme von Lieferungen wegen nur geringfügiger Mängel nicht verweigern.
5.3 Umstände, die von uns nicht beeinflussbar sind, wie insbesondere Ereignisse höherer Gewalt (zB. Naturkatastrophen, Krieg, innere Unruhen, Epidemien, Pandemien) sowie auch unvorhersehbare und unabwendbare Ereignisse, wie insbesondere Streiks, Aussperrungen, Maschinendefekte, behördliche Restriktionen, insbesondere lock down-Maßnahmen, Missernten oder Minderernten, entbinden uns von der Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung. In diesen Fällen haben wir auch das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, die vertraglich zugesagte Menge und die mengenmäßige und/oder qualitative Auswahlquote zu reduzieren oder die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Gleiches gilt, wenn wir durch unsere Unterlieferanten nicht oder nicht rechtzeitig beliefert werden.
5.4 Lieferungen erfolgen ab Werk oder Lager. Soweit der Vertrag mit einem Unternehmer geschlossen wurde, geht jede Gefahr mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Werkes oder Lagers, auf den Käufer über.


6. Gewährleistung, Mängelrügen, Schadensersatz

6.1 Aussagen über die Konformität der Waren mit Bestimmungen welcher Art auch immer und Warenempfehlungen des Verkäufers oder seiner Erfüllungsgehilfen sowie Produktbeschreibungen des Verkäufers oder Herstellers stellen keine Garantie dar.
6.2 Die vereinbarten Mengen sind Circa-Mengen, die den Verkäufer zu einer Mehr- oder Minderleistung von bis zu 10 % berechtigen. Maßgebend ist das Abgangsgewicht. Für Gewichtsschwund während des Transports haftet der Verkäufer nur unter den hier genannten Voraussetzungen.
6.3 Gewährleistungsansprüche bestehen weder bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit noch bei handelsüblichem Schwund.
6.4 Der Käufer ist verpflichtet die Untersuchungs- und Rügeobliegenheit (§§ 377, 378 UGB) einzuhalten. Mängelrügen hat der Käufer innerhalb von 10 Tagen, bei uns eingehend, nach Eingang der Ware am Bestimmungsort schriftlich geltend zu machen. Rügen werden nur berücksichtigt, wenn sich die Ware noch im Zustand der Anlieferung befindet. Versteckte Mängel können nur innerhalb eines angemessenen und von der Natur der Ware abhängigen Zeitraumes geltend gemacht werden. Sie müssen dem Verkäufer unverzüglich nach Entdeckung, spätestens innerhalb von 7 Werktagen, schriftlich mitgeteilt werden. Diese Bestimmung gilt nur für beiderseitig unternehmensbezogene Rechtsgeschäfte.
6.5 Sofern es sich um ein beiderseitig unternehmensbezogenes Rechtsgeschäft handelt und die Lieferung mangelhaft iSd § 922 ff ABGB ist, haben wir die Möglichkeit zwischen Ersatzlieferung und Preisminderung zu wählen. Weitergehende Ansprüche des Käufers, wie auch beispielsweise die Aufhebung des Vertrags (Wandlung) durch den Käufer, sind ausgeschlossen.
6.6 Eine Rückgabe von Waren wird nur bei einer berechtigten Geltendmachung von Gewährleistungsrechten, die zur Rückgabe von Waren berechtigen, akzeptiert. Die zurückgegebene Ware muss bei Anlieferung bei uns - abgesehen vom geltend gemachten Mangel - unversehrt sein und muss zum Zeitpunkt der Rückgabe grundsätzlich eine Haltbarkeit laut Mindesthaltbarkeitsdatum von noch mindestens vier Monaten aufweisen. Dies gilt nicht, sofern dies zu einer unzulässigen Verkürzung der Anspruchsverjährung führt.
6.7 Gewährleistungsansprüche erlöschen mit Ablauf des auf dem Produkt angegebenen Mindesthaltbarkeitsdatums, sofern die Lagerungs- und Verarbeitungsvorschriften eingehalten werden, bzw. bei jenen Produkten, die kein Mindesthaltbarkeitsdatum aufweisen, spätestens mit Ablauf einer Frist von 6 Monaten ab Gefahrenübergang. Gewährleistungsansprüche von Verbrauchern verjähren innerhalb der gesetzlichen Fristen.
6.8 Schadenersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit des Verkäufers. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Personenschäden von Verbrauchern.
6.9 Produkthaftungsansprüche für Sachschäden sind ausgeschlossen. Der Käufer ist verpflichtet den Ausschluss auf seinen Abnehmer zu überbinden. Der Ersatz von (Mangel-)Folgeschäden sowie sonstigen Sachschäden, Vermögensschäden und Schäden Dritter ist ausgeschlossen.
6.10 Alle anderen Ansprüche des Käufers, wie etwa Ansprüche aus Schadenersatz, verjähren nach 12 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger. Diese Frist gilt nicht, soweit das Gesetz zwingend längere Fristen vorschreibt.
6.11 Bei den angegebenen Zollnummern handelt es sich um Empfehlungen, abgeleitet vom EU-Zolltarif. Für die Richtigkeit übernehmen wir keine Haftung, insbesondere nicht für die gleich lautende Tarifierung im Empfangsland.
6.12 Bei Export der Waren des Verkäufers durch die Abnehmer des Verkäufers in Gebieten außerhalb Österreichs übernimmt der Verkäufer keine Haftung, falls durch die Erzeugnisse des Verkäufers Schutzrechte Dritter verletzt werden. Der Käufer ist zum Ersatz desjenigen Schadens verpflichtet, der von dem Verkäufer durch die Ausfuhr von Waren verursacht wird, die der Verkäufer nicht ausdrücklich zum Zwecke des Exports geliefert hat.


7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt der Verkäufer Eigentümer der Ware. Gegenüber Unternehmern als Vertragspartner bleibt der Verkäufer überdies Eigentümer der Ware, bis die aus anderen Lieferungen offenstehenden Rechnungen vollständig bezahlt sind. Die Ware, bei der der Käufer nach den vorstehenden Bestimmungen noch nicht Eigentümer geworden ist, wird nachfolgend als “Vorbehaltsware” bezeichnet.
7.2 Wird Vorbehaltsware vom Käufer zu einer neuen, beweglichen Sache verarbeitet, wird die neue Sache Eigentum des Verkäufers. Bei Verarbeitung zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung.
7.3 Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern. Er tritt schon jetzt alle ihm aus der Veräußerung der Vorbehaltsware gegen seinen Abnehmer zustehenden Forderungen an uns in Höhe der noch bestehenden Kaufpreisschuld ab. Er muss diesen Abnehmer auf unser Verlangen hin benennen.
7.4 Der Käufer ist verpflichtet, Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware sofort mitzuteilen.


8. Zusätzliche Verkaufs- und Lieferbedingungen für Wursthüllen

8.1. Der Verkäufer verwendet Wursthüllen namhafter Hersteller. Die Gewährleistung übernehmen wir nur im Rahmen der durch den Hersteller innerhalb der Gewährleistungsdauer zugesicherten Eigenschaften. Eine darüber hinausgehende Haftung wird ausdrücklich ausgeschlossen.
8.2. Druckmotive, die von uns bzw. einem Mitglied des Raps-Konzerns gestaltet wurden, sind unser geistiges Eigentum und bedürfen zur Verwendung durch Käufer oder Dritte der schriftlichen Zustimmung von uns. Werden uns Druckunterlagen vom Käufer zur Verfügung gestellt oder haben wir vom Käufer mitgeteilte Vorgaben einzuhalten, haften wir nicht für Kollisionen mit Rechten Dritter. Der Käufer hat uns diesbezüglich schad- und klaglos zu halten. Eine Haftung des Verkäufers bei Verstößen gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften durch Motiv- und Textgestaltung sowie durch die Beschaffenheit der Wursthüllen ist ausgeschlossen.
8.3. Als Sonderaufträge gedruckte oder konfektionierte Wursthüllen, also Aufträge nach Kundenwunsch, können nicht zurückgenommen oder umgetauscht werden, ausgenommen bei berechtigten Qualitätsmängeln. Bei Sonderaufträgen kann bei einem Ausschuss bis zu 3% keine Mängelrüge erhoben werden. Geringe Farbabweichungen zu den Entwürfen sind möglich und nicht unüblich, daher ist eine Mängelrüge diesbezüglich ausgeschlossen. Der Käufer verpflichtet sich bei Sonderaufträgen auch Teillieferungen anzunehmen. Der Auftrag gilt auch bei Minder- oder Mehrmengen von bis zu 15 % als erfüllt.
8.4. Falls es sich bei dem Käufer um einen Verbraucher iSd KSchG handelt, verjähren Gewährleistungsansprüche innerhalb der gesetzlichen Fristen. Schadenersatzansprüche wegen Sachschäden des Verbrauchers sind ausgeschlossen, sofern es sich um leichte Fahrlässigkeit handelt. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Personenschäden von Verbrauchern.


9. Datenschutz und Geheimhaltung

9.1 Die vom Käufer übermittelten personenbezogenen Daten werden von uns ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, Datenschutzgesetz) verarbeitet. Die für die Bearbeitung und Durchführung der Bestellung benötigten und vom Käufer bekanntgegebenen Daten werden EDV-technisch verarbeitet und gespeichert. Die Verarbeitung dient der Erfüllung eines Vertrages iSd Art 6 Abs 1 lit b DSGVO und werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten wieder gelöscht. Die Daten werden von uns vertraulich behandelt und nur sofern dies für die Vertragserfüllung notwendig ist, an Dritte weitergegeben.
9.2 Der Käufer ist verpflichtet, die ihm durch die Bestellung und deren Abwicklung bekanntwerdenden internen Informationen des Verkäufers streng vertraulich zu behandeln. Kommt der Käufer seiner Verpflichtung nicht nach, ist der Käufer zum Ersatz des uns daraus entstandenen Schadens verpflichtet.
9.3 Die Geheimhaltungsverpflichtung besteht auch nach der Beendigung des Vertrages fort.


10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

10.1 Als Erfüllungsort für die vertraglichen Verpflichtungen beider Parteien gilt der Sitz des Verkäufers.
10.2 Sofern es sich um ein unternehmensbezogenes Rechtsgeschäft handelt, wird das für Handelssachen sachlich und für die Stadt Salzburg örtlich zuständige Gericht vereinbart. Handelt es sich um kein unternehmensbezogenes Rechtsgeschäft, so gelten die gesetzlichen Bestimmungen für die Zuständigkeit.


11. Schlussbestimmungen

11.1 Für die Vertragsbeziehungen zwischen Käufer und Verkäufer kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
11.2 Sollten diese Bestimmungen teilweise rechtsunwirksam oder lückenhaft sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ungültige Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die am ehesten geeignet ist, in rechtlich zulässiger Weise den wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung und der Vertragsbeziehung zu erfüllen.


Stand: Februar 2021


Raps GmbH

Weitere Informationen / Further information